Mit Wirkung zum 01.07.2021 treten die EU-weiten umsatzsteuerlichen Neuerungen im Bereich E-Commerce in Kraft. Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 wurden diese durch das Mehrwertsteuer-Digitalpaket auch bei uns in Deutschland in nationales Recht überführt. Dabei wurden insbesondere die §§ 18j UStG neu eingeführt.
Dieser sieht unter anderem für den innergemeinschaftlichen Fernverkauf an Nicht-Unternehmer (Privatpersonen) Änderungen vor.
Entgegen der bisherigen umsatzsteuerlichen Regelung wird der Ort solcher Innergemeinschaftlichen Fernverkäufe an Nicht-Unternehmer in das Bestimmungsland (also das EU-Ausland) verlegt und auf den Rechnungen muss der Steuersatz des entsprechenden EU-Mitgliedstaats (Empfängerlands) ausgewiesen sein.
Beispiel: Sie bestellen unabhängig von Ihrem eigenen Wohnort/Firmensitz zur Lieferung an eine Privatperson in Österreich einige Waren. Österreich hat gegenüber Deutschland (19%) einen Mehrwertsteuersatz von 20%. Aus diesem Grunde müssen wir nun 20% MwSt auf die Waren erheben und die Preise können daher in Abhängigkeit vom Zielland und dessen MwSt-Satz sowohl nach OBEN als auch nach UNTEN abweichen.